Fahrrelevanz


Fahrrelevanz

Fahrrelevanz

In der Fahrerlaubnisverordnung §§ 11 und 46, sowie Anlage 4 und 6 ist festgelegt, dass bestimmte Erkrankungen Auswirkungen auf die Kraftfahreignung haben können (schwere oder chronisch fortschreitende Erkrankungen). Hierzu zählen u.a.:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Geistige Beeinträchtigungen

Dafür sollten Sie eine Vorsorge treffen, um sich wieder sicher im Straßenverkehr bewegen zu können, und sich und andere nicht zu gefährden.

Wir bieten Ihnen eine Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer an, um Ihre aktuelle Fahrkompetenz einschätzen zu lassen. Hierbei orientieren wir uns an Ihnen persönlich, sowie ihrem Fahrverhalten. Ihre Einschränkung soll hier nicht im Vordergrund stehen.

Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, damit Sie nachweisen können, dass Sie die Vorsorgepflicht wahrgenommen haben.

Die Beurteilung bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Fahrzeughandhabung
  • Verhalten an Kreuzungen
  • Spurverhalten
  • Sichern beim Spurwechsel, Überholen und Einfädeln
  • Abstand halten
  • Geschwindigkeit
  • Sichere Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Vorausschauendes Fahren und Früherkennung von Gefahrensituationen

Für einen genauen Ablauf und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Tel. 0178-6813000